Zuschüsse für PSK-Lehrgänge
Jeder Lehrgang, welcher innerhalb des PSK Biberach durchgeführt wird, hat generell die Möglichkeit, über den PSK einen Zuschuss vom WPSV zu erhalten.
Um diesen zu erhalten muss der Lehrgang die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und die folgenden Dokumente ausgefüllt an den PSK Biberach senden.
Grundvoraussetzungen:
- Die Lehrgänge müssen für den gesamten PSK ausgeschrieben und durchgeführt werden.
- Der Zuschussantrag muss spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Lehrgangs beim WPSV eingegangen sein.
Der Unterricht muss erfolgen für:
- min. 2 TN/h in Dressur, Fahren, Vielseitigkeit und Longieren,
- Voltigieren: 1 Team/h oder 2 Einzel/h bzw. Doppel/h
- min. 3 TN/h im Springen
- min. 10 TN je Lehrgang
- mindestens 4 Vereine
Ausnahmen:
- Fahren: min. 6 TN je Lehrgang
- Fördergruppen: min. 4 TN (U21) je Lehrgang; pro U14-Teilnehmer wird ein Sonderzuschuss von 5 €/Lehrgang gewährt.
- Mindestvereinszahl muss bei Fahren und Fördergruppen nicht eingehalten werden, jedoch min. 2 Vereine.
Der PSK erhält für jeden abgerechneten Lehrgang einen
Verwaltungskostenzuschuss von 60 €. Beim PSK Biberach wird dieser Zuschuss 50/50 aufgeteilt. Somit erhalten der Verein und der PSK jeweils 30€